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Aktienrückkauf


Aktienrückkauf 2023/II
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Am 17. November 2023 hat der Aufsichtsrat der Aumann AG beschlossen, von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 2. Juni 2021 zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Gebrauch zu machen und im Zeitraum vom 22. November 2023 bis zum 30. Juni 2024 Aktien mit einem Volumen von maximal 8,0 Mio. € bis zu einem Preis von 20,00 € pro Aktie über die Börse zurückzukaufen. Die Anzahl der gemäß der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 2. Juni 2021 maximal noch zurückkaufbaren Aktien beträgt 1.083.512. 

 

Der Aktienrückkauf erfolgt in Übereinstimmung mit der Safe-Harbour-Regelungen des Artikels 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und Rates vom 16. April 2014 in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 08. März 2016.

Tägliche Handelsvolumen 2023/II
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Aktienrückkauf 2023/I
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Am 15. März 2023 hat der Aufsichtsrat der Aumann AG beschlossen, von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 2. Juni 2021 zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Gebrauch zu machen und im Zeitraum vom 17. März 2023 bis zum 31. Juli 2023 Aktien mit einem Volumen von maximal 7,0 Mio. € bis zu einem Preis von 18,00 € pro Aktie über die Börse zurückzukaufen.

 

Das Aktienrückkaufprogramm endete am 31. Juli 2023. Während der Laufzeit des Programms wurden insgesamt 441.488 Aktien zu einem Durchschnittskurs von 15,56 € mit einem Gesamtwert von 6.870.202,28 €  (exkl. Erwerbsnebenkosten) zurückgekauft.

 

Der Aktienrückkauf erfolgte in Übereinstimmung mit der Safe-Harbour-Regelungen des Artikels 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und Rates vom 16. April 2014 in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 08. März 2016.

Tägliche Handelsvolumen 2023/I
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Meldung vom 30. Mai 2023 zur temporären Aussetzung des Aktienrückkaufprogrammes im Zusammenhang der ordentlichen Hauptversammlung 2023
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