Am 15. März 2023 hat der Aufsichtsrat der Aumann AG beschlossen, von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 02. Juni 2021 zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Gebrauch zu machen und im Zeitraum vom 17. März 2023 bis zum 31. Juli 2023 Aktien mit einem Volumen von maximal 7,0 Mio. € bis zu einem Preis von 18,00 € pro Aktie über die Börse zurückzukaufen.
Der Aktienrückkauf erfolgt in Übereinstimmung mit der Safe-Harbour-Regelungen des Artikels 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und Rates vom 16. April 2014 in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 08. März 2016.